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Berater werden

Qualität ist oberstes Gebot !

Möchten Sie unser Team verstärken?

Schön, dass Sie Ihre Diensleistungen auf Angelis-Lebensberatung  offerieren möchten.

Nach Ihrer Registrierung als Berater werden wir Sie kurzfristig darüber informieren, ob Sie Ihre Dienste bei uns anbieten können.

Voraussetzung einer Zusammenarbeit mit Angelis-Lebensberatung ist,   dass Sie:
- mindenstens 25 Jahre alt sind
- langjährige Erfahrung in der esoterischen Lebensberatung haben
- Zertifikate, Diplome oder Ausbildungsnachweise vorweisen können

Unser Ziel ist es, dass unsere Kunden hochwertige Beratungsqualität bei uns finden. Jeder neue Berater wird von einem unserer Mitarbeiter in mindestens einem Testgespräch geprüft.

Ihre Beratertätigkeit bei Angelis-Lebensberatung läuft auf freiberuflicher Basis. Sie sind nicht angestellt und Ihr Einkommen wird von Ihnen selbst versteuert.

Bei Beratern aus Österreich oder der Schweiz ist ein deutsches Konto erforderlich.

Über Ihr Interesse an einer Mitarbeit als Berater freuen wir uns.

Ihr Angelis-Lebensberatung Team.

Regeln

1. Experten dürfen nur unter einer einzigen, eigenen Registrierung beraten. Ein schuldhafter Verstoß führt zum sofortigen Ausschluss von der Plattform.

2. Es ist den Beratern nicht gestattet, über das Vermittlungssystem des Dienstanbieters Werbung für Mehrwertdienste (0900 Rufnummern u.a.) zu machen und private Telefonnummern herauszugeben. Es ist nicht gestattet, das Vermittlungssystem und den Service des Dienstanbieters für Werbegespräche oder für Vertragsabschlüsse zu nutzen,die über die Beratungs- / Auskunftsgespräche hinausgehen. Beim erstmaligen, schuldhaften Verstoß ist der Berater zur Zahlung eines pauschalen Schadensersatzanspruchs von100% des Verdienstes der letzten 30 Tage verpflichtet. Beim zweiten schuldhaften Verstoß ist der Berater zusätzlich zur Zahlung von 1000 € an den Dienstanbieter verpflichtet. Des Weiteren erfolgt ein sofortiger Ausschluß des Beraters vom Vermittlungssystems des Dienstanbieters. Dem Berater bleibt der Nachweis eines geringeren, dem Dienstanbieterder Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Der Berater überträgt dem Dienstanbieter seine Forderungen gegenüber den Anrufern (Mitgliedern). Der Berater darf vom Anrufer keine Vergütung fordern.

3.Der Kooperationspartner hat keine Ausschließlichkeit. Eine Tätigkeit für andere Firmen-Lines ist zulässig. Der Kooperationspartner ist selbständig tätig.

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